Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen - gewerbliche Anlagen




    Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023

    Eine systemorientierte Analyse sollte in jeder Anlage bereits vor der Befüllung der Trinkwasser-installation durchgeführt werden. Planerische Mängel oder Fehler in der Installation können zu diesem Zeitpunkt noch mit vergleichsweise geringem Aufwand beseitigt werden. Ist die Anlage erst einmal gefüllt und verdeckt, d.h. teilweise in Wänden oder unter Deckenverkleidungen verborgen, ist eine etwaige Mängelbeseitigung aufwändig und teuer.

    Jeder Kunde, dessen Trinkwasser-Installation neu errichtet oder wesentlich geändert wurde (auch in Kleinanlagen), hat einen Rechtsanspruch auf die Ergebnisse einer Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023 im Rahmen der Abnahme.

    Nach der Hygiene-Erstinspektion und der Beseitigung etwaiger Mängel kann die Anlage ordnungsgemäß befüllt, gespült und in Betrieb genommen werden. Zum Nachweis einwandfreier Trinkwasserbeschaffenheit müssen unmittelbar nach der Befüllung an repräsentativen endständigen Stellen folgenden Parameter untersucht werden:

     

    Parameter

    Grenzwerte

     

    Koloniezahl bei 22 °C und 36 °C

    gemäß TrinkwV, Anlage 3

     

    Escherichia coli und coliforme Bakterien

    nach TrinkwV, Anlage 1 und Anlage 3

     

    Temperatur PWC

    gemäß VDI/DVGW 6023 Pkt. 6.1 und 6.2

     

    Temperatur PWH/PWH-C

    gemäß DVGW W 551 (A)

     

    Pseudomonas aeruginosa a)

    nicht nachweisbar in 100 ml

     

    a) für medizinische Einrichtungen

     

    Im Rahmen dieser Untersuchung zur Inbetriebnahme soll die Probenahme nach Zweck b) der DIN EN ISO/IEC 19458 durchgeführt werden.

     

    Mit dem dokumentierten Nachweis der einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit nach Befüllen geht die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasserinstallation an den Betreiber über. Bis zum Vorliegen des Nachweises, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt der werkvertraglichen Abnahme, hat noch der ausführende Installateur den bestimmungsgemäßen Betrieb sicherzustellen und zu dokumentieren

    Eine Probennahme bei Neuinstallationen für gewerbliche Nutzung auf die Parameter Blei, Kupfer und Nickel ist nicht unbedingt notwendig, wird aber empfohlen. Es wird akzeptiert, dass in den ersten Wochen nach der Inbetriebnahme eine erhöhte Abgabe auftritt, da sich eine schützende Deckschicht erst noch aufbauen muss. Die Konzentration darf jedoch nicht mehr als das Doppelte der Grenzwerte betragen (§ 65 TrinkwV). Spätestens 16 Wochen nach der Inbetriebnahme müssen die Grenzwerte eingehalten werden.

     

    Untersuchung von Legionellen in der Warmwasserinstallation gem. DVGW W551

    Voraussetzung für die Bewertung des Warmwassersystems hinsichtlich einer Legionellenverkeimung ist auch hier die „orientierende Untersuchung" gemäß den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 551. Diese umfasst mindestens den Ablauf der Trinkwassererwärmungseinheit(en), den Rücklauf der Warmwasserzirkulation(en) sowie Zapfstellen in der Peripherie des Gebäudes. Im Fall, dass Stränge baugleich sind, muss in der Peripherie allerdings nur eine reduzierte Anzahl von Legionellenuntersuchungen durchgeführt werden.

    Bei Wasserversorgungsanlagen, die ab dem 09.01.2018 neu in Betrieb genommen werden, hat die Erstuntersuchung auf Legionellen innerhalb der ersten drei bis zwölf Monate nach Inbetriebnahme zu erfolgen.

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