Gesetzliche Anforderungen • Probenahme • Für Betreiber und Verbraucher • Untersuchungsergebnisse
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Gesetzliche Anforderungen
Eine Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es handelt sich um eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung, d. h. das Speichervolumen des Trinkwassererwärmers beträgt mehr als 400 Liter oder das Rohrleitungsvolumen zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle beträgt mehr als 3 Liter.
- Es sind Duschen oder andere aerosolbildende Entnahmestellen vorhanden.
- Die Anlage wird öffentlich (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten) oder gewerblich (z. B. vermietete Wohngebäude oder Arbeitsstätten) betrieben.
Keine Untersuchungspflicht besteht derzeit für:
- Ein- und Zweifamilienhäuser.
- Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, bei denen keine Wohnung vermietet wird (ausschließlich selbst genutzte Wohnungen).
- Anlagen mit dezentraler Warmwasserbereitung, beispielsweise einzelne Frischwasserstationen oder kleine Elektroboiler in den Wohnungen.
- Bei Einrichtungen mit ständig wechselndem Personenkreis spricht man von öffentlichen Einrichtungen, also öffentliche Tätigkeit.
Hierzu zählen Krankenhäuser, Schulen, Hotels, Kindertagesstätten, Schwimmbäder, Freizeiteinrichtungen sowie Fitnessstudios. - Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn Räumlichkeiten zur Gewinnerbringung vermietet sind. Ganz klassisch zählen hierzu große Wohnanlagen bzw. Mietshäuser, aber zum Teil auch Firmengebäude, welche nicht eigengenutzt, sondern angemietet sind.
- Für öffentliche Einrichtungen gilt eine jährliche Untersuchungspflicht.
- Bei gewerblicher Tätigkeit sind diese Gebäude alle 3 Jahre auf Legionellen zu untersuchen.
- Die Trinkwasserverordnung fordert eine regelmäßige (1- bzw. 3- jährige) orientierende = systemische Untersuchung auf Legionellen. In dieser sollen als Probenahmestellen alle Steigstrangenden sowie Warmwasserausgang und Zirkulationsrücklauf (falls vorhanden) überprüft werden.
- Sollten bei einer orientierenden Untersuchung Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes festgestellt werden, folgt im Anschluss eine „weitergehende Untersuchung“. Diese beinhaltet zusätzlich zu den bisherigen Probenahmestellen noch weitere Stellen um die überschrittenen Bereiche herum. Damit möchte man sehen, wie weit die Kontamination mit Legionellen im System geht.
- Je nach Ergebnis der „weitergehenden Untersuchung“ folgen dann evtl. Sanierungsmaßnahmen. Eine Woche nach Abschluss dieser Sanierungsmaßnahmen müssen dann „Nachuntersuchungen“ genommen werden, welche im Umfang den einer „weitergehenden Untersuchung“ entsprechen.
Hinsichtlich Legionellen besteht keine regelmäßige Untersuchungspflicht für Kaltwasser.
Werden jedoch bei einer orientierenden Untersuchung erhöhte Legionellenwerte festgestellt, muss auch der Kaltwasserzulauf zum Warmwasseraufbereiter untersucht werden.
Ist eine unzulässige Erwärmung des Kaltwassers zu befürchten – beispielsweise durch fehlende oder mangelhafte Dämmung oder durch die gemeinsame Verlegung mit Warmwasserleitungen –, sollte auch das Kaltwasser überprüft werden.
Sind in der Trinkwasserinstallation Anlagen oder Bauteile zur Wasserenthärtung, Stabilisierung oder ähnlichen Wasserbehandlung eingesetzt, müssen die dadurch beeinflussbaren Parameter regelmäßig, in der Regel jährlich, kontrolliert werden. So kann sichergestellt werden, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung weiterhin eingehalten werden.
Bei Auffälligkeiten wie Geruchs- oder Geschmacksveränderungen sowie Verfärbungen (braun, gelblich oder grünlich) muss die Trinkwasserinstallation durch den Betreiber überprüft werden, da diese Hinweise auf eine mögliche Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität darstellen können.
Die Kosten der orientierenden Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen sind vom Grundsatz her für jeden vermieteten Wohnraum umlegbar. Es handelt sich dabei um umlagefähige Betriebskosten, nämlich Kosten der Wassererwärmung nach § 8 Abs. 2 der HeizkostenV in Verbindung mit § 2 Nr. 4a BetrKV.
Sofern allerdings ein Legionellenbefall in der Anlage vorliegt, handelt es sich dann um einen Mangel der Mietsache. Die Kosten hierfür sind vom Vermieter zu tragen und somit nicht umlagefähig.
Probenahme
Ein Probenehmer braucht zuerst eine Grundschulung für die Trinkwasserprobenahme. Diese wird in der Regel mit einem Zertifikat bestätigt.
Im Anschluss muss dieser Probenehmer in das Qualitätsmanagement einer zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstelle nach §40 der Trinkwasserverordnung „eingebunden“ werden. Das heißt, das Labor überprüft seine Qualität, gibt ihm Arbeitsanweisungen und ist vollumfänglich verantwortlich dafür, dass der Probenehmer die Trinkwasserprobe nach geltenden Normen / Regeln nimmt.
Die Empfehlung des Umweltbundesamtes schreibt ganz eindeutig vor, bei Einhebelmischarmaturen die Zuleitung vom Kaltwasser zu schließen.
Bei diesen Armaturen kann eine sogenannte Zwangsbeimischung von Kaltwasser bei der Probenahme nicht zu 100% ausgeschlossen werden. Dies kann nur durch das Schließen der Kaltwasserzuleitung sichergestellt werden. Sofern Eckventile zugänglich und auch gängig sind, werden diese dementsprechend vor der Probenahme geschlossen.
Für Betreiber und Verbraucher
- In größeren modernen Anlagen wird das warme Wasser immer im Kreislauf durch Leitungen und den Warmwasserbehälter gepumpt. So steht das Wasser nicht in den Leitungen und kühlt sich nicht auf Temperaturen ab, bei denen sich Legionellen vermehren können. Schalten Sie diesen Kreislauf nicht aus, auch nicht über Nacht.
- Wenn Sie längere Zeit (> 2 Tage) nicht zu Hause waren, zum Beispiel in den Ferien, sollten Sie an allen Entnahmestellen für einige Minuten kaltes und warmes Wasser ablaufen lassen.
- Bei Temperaturen über circa 55 °C vermehren sich Legionellen nicht mehr. Achten Sie darauf, dass in Warmwasserleitungen die Wassertemperatur nicht unter 55 °C sinkt. Hierzu ist in der Regel eine Temperatur von mindestens 60 °C im Warmwasserspeicher notwendig.
- In einer gepflegten Anlage finden Legionellen schlechtere Lebensbedingungen. Lassen Sie die Warmwasseranlage regelmäßig warten (Entschlammung der Warmwasserspeicher).
- Einige Wartungsarbeiten können Sie problemlos selber ausführen. Entkalken und säubern Sie regelmäßig die Entnahmestellen, auch die Duschköpfe und Perlatoren.
- Häufig ändert sich der Warmwasserbedarf im Laufe der Jahre, zum Beispiel weil Kinder ausziehen. Dann kann es sein, dass manche Wasserhähne kaum oder nicht benutzt werden und das Wasser in den Leitungen steht. Spülen Sie solche Wasserhähne regelmäßig und gründlich. Legen Sie nicht benutzte Duschschläuche auf den Boden der Dusche oder Wanne, damit kein Wasser im Schlauch stehen bleibt. Prüfen Sie, ob selten genutzte Entnahmestellen nicht besser mit einem Durchlauferhitzer versorgt werden können.
Wichtig zu wissen: Trinkwasser ist nicht steril. Mikroorganismen wie Legionellen können daher immer wieder über das öffentliche Versorgungsnetz in die Hausinstallation gelangen.
Legionellen vermehren sich besonders unter folgenden Bedingungen:
- Wassertemperaturen zwischen 25 °C und 50 °C
- geringe Durchströmung bzw. Stagnation des Wassers
- erhöhtes Nährstoffangebot (z. B. in neuen Kunststoffleitungen oder durch Ablagerungen)
- Biofilme und raue Oberflächen in Leitungen und Armaturen
Unsere Empfehlungen, um das Risiko einer Legionellenvermehrung zu minimieren:
- Achten Sie auf die richtigen Warmwassertemperaturen: Am Ausgang des Warmwasserspeichers sollten mindestens 60 °C erreicht werden, im Zirkulationsrücklauf etwa 55 °C. Fehler in diesem Bereich zählen zu den häufigsten Ursachen für erhöhte Legionellenwerte.
- Spülen Sie alle Zapfstellen regelmäßig. Dies gilt sowohl für Warm- als auch für Kaltwasser. Nach einer Nichtnutzung von mehr als 72 Stunden gilt das Wasser an der betroffenen Zapfstelle definitionsgemäß nicht mehr als Trinkwasser.
Achten Sie hier vor allem auch auf „abgelegene“ Stellen wie Gäste-WCs, Gartenhähne oder Waschbecken in Keller- und Abstellräumen. Ungenutzte Stellen sind häufig Kontaminationsquellen für die gesamte Anlage. - Entleeren und reinigen Sie den Warmwasserspeicher regelmäßig, um Ablagerungen zu entfernen.
- Entfernen Sie dauerhaft ungenutzte Leitungsabschnitte und vermeiden Sie lange Stichleitungen, in denen Wasser stehen bleiben kann.
- Kontrollieren, spülen oder tauschen Sie den Hauswasserfilter gemäß den Herstellerangaben regelmäßig aus.
Hier muss man ganz deutlich „NEIN“ sagen. Diese Temperaturen wären zwar ideal, um Legionellen abzutöten, die Leitungsteile sind aber nicht für eine so hohe Temperatur auf Dauer ausgelegt. Die technischen Regelwerke schreiben eine Mindesttemperatur von 60°C für Großanlagen am Boilerausgang vor. Diese Vorgabe sollte nicht unterschritten, aber auch nur zu Zwecken einer thermischen Spülung kurzfristig überschritten werden. Hohe Temperaturen bewirken vor allem in Kupferleitungen eine verstärkte Korrosion. Um hier schwerwiegende Defekte an Ihrem Leitungssystem zu vermeiden, sollten Sie möglichst genau auf die Einhaltung der 60°C achten.
Wesentlich wichtiger als die höheren Temperaturen ist aber die vorgeschriebene Nutzung (= regelmäßige Spülung) sämtlicher Entnahmestellen für Trinkwasser. Dadurch können Sie langfristig eine Kontamination mit Keimen minimieren.
In der Regel erfolgt die Infektion durch das Einatmen von feinsten Wassertröpfchen (Aerosole), die Legionellen enthalten.
Solche Tröpfchen entstehen zum Beispiel da, wo warmes Wasser fein versprüht wird, wie in Duschen, Whirlpools, Luftbefeuchtern und Zierbrunnen oder Inhalationsgeräten.
Beim Trinken von Leitungswasser besteht für Personen mit normaler Abwehrkraft keine Gefahr!
Besonders gefährdet sind allerdings ältere Menschen, chronisch Kranke, vor allem mit Lungen- oder Herz-Kreislauferkrankungen, sowie Menschen mit einer geschwächten Abwehr. Trinkwasseranlagen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen werden daher von den Gesundheitsämtern besonders intensiv überwacht. Werden gefährdete Personen zu Hause gepflegt, sind sie auch hier entsprechend vor Legionellen zu schützen.
Legionellen können beim Menschen schwere Lungenentzündungen („Legionärskrankheit“) verursachen. Werden diese nicht rechtzeitig erkannt, können sie zum Tod führen.
Für Deutschland gibt es eine Dunkelziffer von ca. 4000-5000 Todesfälle pro Jahr.
Wesentlich häufiger verursachen Legionellen grippeähnliche Erkrankungen („Pontiac-Fieber“) mit Husten, Fieber und Kopfschmerzen und milderem Verlauf.
Eine wirksame Möglichkeit des individuellen Selbstschutzes ist die Verwendung endständiger Sterilfilter an aerosolbildenden Zapfstellen, insbesondere an Duschen.
Bei anhaltender Legionellenkontamination sollten Informationen zur Verwendung von Sterilfiltern und gegebenenfalls zu deren Bereitstellung durch den Betreiber Bestandteil der Nutzerinformation sein.
Bei einer extrem hohen Legionellenkontamination von mehr als 10.000 KBE/100 ml sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Hierzu gehören die Verwendung von Sterilfiltern oder Nutzungseinschränkungen, beispielsweise ein Duschverbot.
Für Personen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko bietet der unverzügliche Einsatz endständiger Sterilfilter an aerosolbildenden Zapfstellen den zuverlässigsten Schutz und ermöglicht in der Regel die weitere Nutzung des Trinkwassers. Dies kann auch bei Legionellenkonzentrationen unterhalb von 10.000 KBE/100 ml sinnvoll sein.
Quelle: Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München
Untersuchungsergebnisse
Für die Untersuchung von Legionellen gelten verschiedene Normen und Regelwerke, an die sich akkreditierte Labore halten müssen.
Das Untersuchungsergebnis wird mit einer Zahl und der Einheit „KBE pro 100 ml“ angegeben. KBE steht für „koloniebildende Einheiten“. Gemeint ist damit eine sichtbare Kolonie auf dem Nährboden, die durch die Vermehrung von Legionellen entstanden ist.
Für Legionellen gibt es in der Trinkwasserverordnung keinen Grenzwert, sondern den sogenannten technischen Maßnahmenwert. Dieser liegt bei 100 KBE pro 100 ml. Wird dieser Wert überschritten, besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Trinkwasserinstallation des betroffenen Gebäudes. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von der Höhe der Überschreitung und den Umständen vor Ort ab.
Bei einer Legionellenuntersuchung werden im Labor zwei verschiedene Ansätze verwendet:
- ein Direktansatz: 1 ml Wasser wird direkt auf den Nährboden aufgebracht. Das Ergebnis wird anschließend auf 100 ml hochgerechnet. Deshalb ergeben sich bei diesem Ansatz Werte in Vielfachen von 100 (z. B. 200 KBE pro 100 ml).
- ein Membranfilter-Ansatz: 50 ml Wasser werden über einen Filter untersucht.
Nach Abschluss der Untersuchung wird das höhere Ergebnis aus den beiden Ansätzen im Prüfbericht ausgewiesen. Zusätzlich wird angegeben, aus welchem Ansatz dieses Ergebnis stammt.
Bei höheren Legionellenkonzentrationen wird das Ergebnis häufig durch den Direktansatz bestimmt.
Werden Legionellenuntersuchungen durchgeführt, müssen die betroffenen Nutzer der Trinkwasserinstallation über die Ergebnisse informiert werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der technische Maßnahmenwert erreicht oder überschritten wird und entsprechende Maßnahmen erforderlich sind.
Die Informationspflichten des Betreibers sind in § 52 der Trinkwasserverordnung geregelt. Dort ist festgelegt, wer über die Untersuchungsergebnisse zu informieren ist und welche Informationen bereitzustellen sind.
Die Trinkwasserverordnung stellen wir Ihnen auf unserer Downloads-Seite zur Verfügung.
