Gesundheitsämter



    Aus unserer langjährigen Erfahrung mit den unterschiedlichsten Gesundheitsämtern und Behörden in Bayern und Baden-Württemberg können wir jedem Betreiber zu einem kooperativen und pro-aktiven Kontakt mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt raten. Dadurch lassen sich meist viel unnötige Arbeit und Ärger vermeiden. Der erste Schritt ist hier schon mal herauszufinden, welches Gesundheitsamt für Sie überhaupt zuständig ist. Dafür gibt es aktuell vom Robert-Koch-Institut ein Tool, wo Sie mit Ihrer Postleitzahl bzw. Wohnort schnell und einfach herausfinden können, wer für Sie zuständig ist. Gerne übernehmen das auch wir für Sie.

    Am besten klären Sie im Vorfeld der entsprechenden Untersuchung, was wie und in welchen Abständen bzw. Umfang dazu vom Gesundheitsamt gefordert wird. Leider sind hier die Regelungen nicht bundesweit einheitlich und jedes Gesundheitsamt „kocht hier sein eigenes Süppchen“. So können die Vorgaben zum Teil sogar für eine Stadt zum Landkreis unterschiedlich sein. Bei Legionellen Untersuchungen sind zum Teil die Forderungen nach weitergehenden Untersuchungen sowie die Anzahl an Nachuntersuchungen aus unserer Erfahrung Ermessenssache des Gesundheitsamtes. Deswegen auch unsere Bitte, hier bereits im Vorfeld aktiv zu werden.

    Wir haben auch feststellen müssen, dass die Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern sehr unterschiedlich sein kann. Abhängig ist das oft von Größe und Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. Die Mitarbeiter sind zwar immer stehts bemüht, alle Vorgaben korrekt umzusetzen, werden aber wohl intern nicht bundesweit einheitlich geschult, was dann zu zum Teil sehr speziellen Auslegungen führen kann.

    Sollten Sie mit Anliegen wie Prüfumfangreduzierung, Änderung von Probenahmestellen, Fristverlängerungen o.ä. an Ihr Gesundheitsamt herantreten, seien Sie sich bitte im Vorfeld darüber bewusst, dass ein Gesundheitsamt nichts anderweitig, also gegen normative Vorgaben, entscheiden kann, wenn es um Verbraucherschutz und die Gesundheit von Mietern / Betroffenen Personen geht. Dies hat immer oberste Priorität und hier haben die Gesundheitsämter auch keinerlei Spielraum.

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