Betreiber USI
Nach der Trinkwasserverordnung ist „der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage“ oder kurz der Betreiber oder „USI“ verantwortlich für eine ordnungsgemäße Instandhaltung und einen bestimmungsgemäßen Betrieb.
Ebenso ist der Anschlussnehmer (Betreiber) nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) verantwortlich für die ordnungsgemäße Instandhaltung.
Auch die Festlegung der Probennahmestellen für orientierende Legionellenuntersuchungen liegt in der Verantwortung des UsI und ist durch hygienisch-technisch kompetentes Personal mit nachgewiesener Qualifikation zu treffen.
Weil bekannt ist, dass sich in der Regel Betreiber keine Normen beschaffen, gehört es zu den werkvertraglichen Pflichten von Planern und ausführenden Fachunternehmen, bei der Übergabe den Betreiber über seine gesetzlichen Pflichten hinsichtlich der Instandhaltung und des Betriebs seiner Trinkwasserinstallation zu informieren.
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