Wasserversorger



    Die Versorgungsunternehmen müssen nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung in regelmäßigen Zeitintervallen Wasseruntersuchungen durchführen, um die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen. Neben dem Rohwasser (Quellwasser oder Brunnen) und dem Wasser aus Aufbereitungsanlagen werden alle in den Anlagen 1 bis 3 (Teil 1) der Trinkwasserverordnung aufgeführten Parameter untersucht.

    Die verpflichtenden Probenahmen beginnen am Ausgang des Wasserwerks und erstrecken sich in Stichproben über das gesamte Verteilsystem bis zur Übergabe des Trinkwassers an die Verbraucher. Diese ist durch die Wasseruhr in Gebäuden definiert.

    Die Häufigkeit der Untersuchungen richtet sich nach der Menge des täglich abgegebenen oder produzierten Wassers in m3. Die Planung der Probenahmen ist mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.

    Die meisten Wasserversorger müssen 1 x pro Quartal eine Untersuchung mit vorwiegend mikrobiologischen Parametern (Parameter A gemäß TrinkwV Anlange 4) durchführen lassen, die Veränderung des Trinkwassers anzeigen:

     

    Enterokokken

    Coliforme Keime / E-Coli

    Färbung

    Kolonieanzahlen bei 22°C und 36°

    Trübung

    Geschmack

    Besondere Parameter

    Leitfähigkeit

    Wasserstoffionen- konzentration

    Geruch

     

    Die vollumfängliche Untersuchung aller Parameter einschließlich Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen, radioaktiver Substanzen usw. muss mindestens jährlich durchgeführt werden.

    Der Verbraucher hat ein Anrecht, dass ihm vom Versorger die Ergebnisse der jeweils aktuellen jährlichen Trinkwasseruntersuchung zugänglich gemacht werden.


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