Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden öffentlicher Nutzung

    (Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Hotels usw.)





    Die Errichtung, Wiederinbetriebnahme oder Veränderung von Trinkwasserinstallationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, muss dem zuständigen Gesundheitsamt spätestens vier Wochen im Voraus gemeldet werden.

     

    Zudem ist nach einer Neuinstallation oder nach relevanten Umbauarbeiten an Trinkwasserinstallationen, aus denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, eine Leitungsspülung vorzunehmen und durch den Betreiber eine Trinkwasseruntersuchung nachzuweisen, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllt werden. Ergänzend sind vor der (Wieder-)Inbetriebnahme durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren

    1 Spülung und Inbetriebnahme

    Für die Dichtheitsprüfung, Erstbefüllung, Leitungsspülung und den bestimmungsgemäßen Betrieb sind die Vorgaben der VDI/DVGW-Richtlinie 6023, DIN EN  806-42 und das DVGW Arbeitsblatt W 5573 zu beachten. Demnach soll die Leitungsspülung aus hygienischen Gründen erst unmittelbar vor der eigentlichen Inbetriebnahme (und nicht nach der Montage!) erfolgen.

    Ist dies aus Gründen des Baufortschrittes nicht möglich, so muss zur Vermeidung einer Aufkeimung

    bis zur endgültigen Übergabe/Inbetriebnahme der sog. "bestimmungsgemäße Betrieb" durch regelmäßige Wasserabnahme aus der Trinkwasserinstallation simuliert werden.

     

    2.1 Untersuchung Kaltwasserinstallation

    In den Kaltwasserleitungen kann der Einsatz oder die Kombination nicht geeigneter Rohrleitungs- und Armaturenmaterialien u. U. zu einer Anreicherung von Schwermetallen führen. Zudem begünstigen fehlerhafte Installationen den Eintrag und das Wachstum von Krankheitserregern.

    Aus diesem Grund sind an einer Wasserentnahmestelle, die zur Nahrungsmittel- oder Getränkezubereitung verwendet wird (Küchenbereich), exemplarisch die Schwermetalle Blei, Kupfer und Nickel (gestaffelte Stagnationsbeprobung S0-/S1-/S2-Proben) sowie die mikrobiologischen Parameter (Enterokokken, E. coli, coliforme Keime, Koloniezahlen, ggf. Pseudomonas aeruginosa) zu erfassen.

    In der Peripherie des Kaltwasserleitungssystems sind generell nur die o. g. mikrobiologischen Parameter zu bestimmen. Sollten Wasseraufbereitungsgeräte oder Behandlungsgeräte installiert sein, ist das Untersuchungsspektrum gerätespezifisch zu erweitern.

     

    2.2 Untersuchung Warmwasserinstallation

    Im Warmwasserversorgungssystem können sich u. a. Legionellen vermehren. Voraussetzung für die Bewertung des Warmwassersystems hinsichtlich einer Legionellenverkeimung ist eine sog. „Systemische/orientierende Untersuchung" gemäß den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 551. Diese umfasst mindestens den Ablauf der Trinkwassererwärmungseinheit(en), den Rücklauf der Warmwasserzirkulation(en) sowie relevante Zapfstellen in der Peripherie des Gebäudes. Die Erste Untersuchung in Bezug auf Legionellen ist bei einer ab dem 09.01.2018 neu in Betrieb genommenen Anlage   innerhalb   von   drei   bis   zwölf   Monaten   nach   der   Inbetriebnahme   durchzuführen. Die  Warmwasserinstallation  ist  hydraulisch  abzugleichen.  Die Einhaltung der nach dem DVGW W551 geforderten Temperaturen (Austritt Trinkwassererwärmer 60 °C und an allen Zapfstellen des Warmwasserzirkulationssystems mind. 55 °C) ist zu dokumentieren

     

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