Häufig gestellte Fragen




    In diesem Bereich versuchen wir die wichtigsten Fragen von Betreibern zu klären, die an uns herangetragen werden. Diese Rubrik wird entsprechend der Rückmeldung unserer Kunden aktualisiert bzw. erweitert.

    • Welche Anlagen müssen / müssen nicht auf Legionellen überprüft werden?
      1. Alle sogenannten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (das heißt mit mehr als 400 Litern Speichervolumen oder mehr als drei Litern Rohrleitungsvolumen zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle),
      2. die über Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen verfügen und
      3. die öffentlich (zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten) oder gewerblich (zum Beispiel Mietshäuser und vermietete Räumlichkeiten, die als Arbeitsstätten genutzt werden) betrieben werden.
      4. 1 und 2 Familienhäuser müssen aktuell NICHT untersucht werden.
      5. Für Großanlagen, bei denen keine Wohnung vermietet ist (also z.B. nur Eigentümer wohnen) gilt die Untersuchungspflicht NICHT.
      6. Sofern das Warmwasser dezentral aufbereitet wird, also z.B. mit kleinen Elektroboilern in den Wohnungen, müssen diese Anlagen NICHT überprüft werden.

     

    • Was bedeutet öffentlich oder gewerbliche Tätigkeit?
      1. Bei Einrichtungen mit ständig wechselndem Personenkreis spricht man von öffentlichen Einrichtungen, also öffentliche Tätigkeit. Hierzu zählen Krankenhäuser, Schulen, Hotels, Kindertagesstätten, Schwimmbäder, Freizeiteinrichtungen sowie Fitnessstudios.
      2. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn Räumlichkeiten zur Gewinnerbringung vermietet sind. Ganz klassisch zählen hierzu große Wohnanlagen bzw. Mietshäuser, aber zum Teil auch Firmengebäude, welche nicht eigengenutzt, sondern angemietet sind.

     

    • Wie oft muss eine Anlage denn auf Legionellen untersucht werden?
      1. Für öffentliche Einrichtungen gilt eine jährliche Untersuchungspflicht
      2. Bei gewerblicher Tätigkeit sind diese Gebäude alle 3 Jahre auf Legionellen zu untersuchen.

     

    • Welche Krankheiten werden durch Legionellen verursacht?
      1. Legionellen können beim Menschen schwere Lungenentzündungen („Legionärskrankheit“) verursachen. Werden diese nicht rechtzeitig erkannt, können sie zum Tod führen. Für Deutschland gibt es eine Dunkelziffer von ca. 4000-5000 Todesfälle pro Jahr.
      2. Wesentlich häufiger verursachen Legionellen -grippeähnliche Erkrankungen („Pontiac-Fieber“) mit Husten, Fieber und Kopfschmerzen und milderem Verlauf.

     

    • Wie kann ich mich infizieren?
      1. In der Regel erfolgt die Infektion durch das Einatmen von feinsten Wassertröpfchen (Aerosole), die Legionellen enthalten. Solche Tröpfchen entstehen zum Beispiel da, wo warmes Wasser fein versprüht wird, wie in Duschen, Whirlpools, Luftbefeuchtern und Zierbrunnen oder Inhalationsgeräten.

     

    • Wer darf überhaupt Legionellen-Proben in einer Anlage nehmen?
      1. Ein Probenehmer braucht zuerst eine Grundschulung für die Trinkwasserprobenahme. Diese wird in der Regel mit einem Zertifikat bestätigt. Im Anschluss muss dieser Probenehmer in das Qualitätsmanagement einer zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstelle nach §14 der Trinkwasserverordnung „eingebunden“ werden. Das heißt, das Labor überprüft seine Qualität, gibt ihm Arbeitsanweisungen und ist vollumfänglich verantwortlich dafür, dass der Probenehmer die Trinkwasserprobe nach geltenden Normen / Regeln nimmt.

     

    • Was bedeuten die einzelnen Angaben auf dem Prüfbericht wie „technischer Maßnahmewert“ oder „Ansatzvolumen“?
      1. Für die Analyse von Legionellen gibt es verschiedene Normen und Regelwerke, die zu beachten sind und nach denen sich jedes Labor zu richten hat.
      2. Das Ergebnis wird mit einer Zahl und der Einheit „KBE pro 100ml“ angegeben. KBE steht hier für „Kolonie bildende Einheiten“ und meint damit den „kleinen Punkt“ am Nährboden, welcher mit bloßem Auge zu sehen ist und der aus einer einzigen Legionelle durch Vermehrung entstanden ist.
      3. Für Legionellen gibt es in der Trinkwasserverordnung keinen Grenzwert, sondern den sogenannten „Technischen Maßnahmewert“. Dieser liegt bei „100 KBE pro 100ml“. Sofern diese 100 KBE pro 100ml überschritten sind, ist erstmal ein Handlungsbedarf an der „Technik“ also an der Trinkwasserinstallation des betroffenen Gebäudes angesagt. Die Maßnahmen richten sich dann nach der Höhe der Überschreitung.
      4. Ansatzvolumen? Im Labor werden bei jeder Legionellenuntersuchung sowohl ein „Direktansatz“, bei dem 1ml direkt unbehandelt auf den Nährboden gegeben wird und ein „Membranfilter-Ansatz“ bei dem 50ml des Wassers über einen Filter gegeben werden, dann mit Säure behandelt und anschließend der Filter auf einen Nährboden gegeben wird, angesetzt. Von diesen beiden Ansätzen wird nach Abschluss das höhere Ergebnis am Prüfbericht ausgewiesen und mit dem Zusatz versehen, aus welchem der beiden Ansätze es resultiert. Hohe Legionellenergebnisse stammen immer aus dem Direktansatz und sind dadurch immer ein Vielfaches von 100 da das Ergebnis ja in „KBE pro 100ml“ anzugeben ist.

     

    • Kann ich das Wasser mit Legionellen noch trinken?
      1. Beim Trinken von Leitungswasser besteht für Personen mit normaler Abwehrkraft keine Gefahr!
      2. Besonders gefährdet sind allerdings ältere Menschen, chronisch Kranke, vor allem mit Lungen- oder Herz-Kreislauferkrankungen, sowie Menschen mit einer geschwächten Abwehr. Trinkwasseranlagen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen werden daher von den Gesundheitsämtern besonders intensiv überwacht. Werden gefährdete Personen zu Hause gepflegt, sind sie auch hier entsprechend vor Legionellen zu schützen.

     

    • Wie kann man das Wachstum von Legionellen in der Warmwasseranlage minimieren?
      1. In größeren modernen Anlagen wird das warme Wasser immer im Kreislauf durch Leitungen und den Warmwasserbehälter gepumpt. So steht das Wasser nicht in den Leitungen und kühlt sich nicht auf Temperaturen ab, bei denen sich Legionellen vermehren können. Schalten Sie diesen Kreislauf nicht aus, auch nicht über Nacht.
      2. Wenn Sie längere Zeit (> 2 Tage) nicht zu Hause waren, zum Beispiel in den Ferien, sollten Sie an allen Entnahmestellen für einige Minuten kaltes und warmes Wasser ablaufen lassen.
      3. Bei Temperaturen über circa 55 °C vermehren sich Legionellen nicht mehr. Achten Sie darauf, dass in Warmwasserleitungen die Wassertemperatur nicht unter 55 °C sinkt. Hierzu ist in der Regel eine Temperatur von mindestens 60 °C im Warmwasserspeicher notwendig.
      4. In einer gepflegten Anlage finden Legionellen schlechtere Lebensbedingungen. Lassen Sie die Warmwasseranlage regelmäßig warten (Entschlammung der Warmwasserspeicher).
      5. Einige Wartungsarbeiten können Sie problemlos selber ausführen. Entkalken und säubern Sie regelmäßig die Entnahmestellen, auch die Duschköpfe und Perlatoren.
      6. Häufig ändert sich der Warmwasserbedarf im Laufe der Jahre, zum Beispiel weil Kinder ausziehen. Dann kann es sein, dass manche Wasserhähne kaum oder nicht benutzt werden und das Wasser in den Leitungen steht. Spülen Sie solche Wasserhähne regelmäßig und gründlich. Legen Sie nicht benutzte Duschschläuche auf den Boden der Dusche oder Wanne, damit kein Wasser im Schlauch stehen bleibt. Prüfen Sie, ob selten genutzte Entnahmestellen nicht besser mit einem Durchlauferhitzer versorgt werden können.

     

    • Was bedeuten „orientierende / systemische“, „weitergehende“ und „Nachuntersuchung“?
      1. Die Trinkwasserverordnung fordert eine regelmäßige (1- bzw. 3- jährige) orientierende = systemische Untersuchung auf Legionellen. In dieser sollen als Probenahmestellen alle Steigstrangenden sowie Warmwasserausgang und Zirkulationsrücklauf (falls vorhanden) überprüft werden.
      2. Sollten bei einer orientierenden Untersuchung Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes festgestellt werden, folgt im Anschluss eine „weitergehende Untersuchung“. Diese beinhaltet zusätzlich zu den bisherigen Probenahmestellen noch weitere Stellen um die überschrittenen Bereiche herum. Damit möchte man sehen, wie weit die Kontamination mit Legionellen im System geht.
      3. Je nach Ergebnis der „weitergehenden Untersuchung“ folgen dann evtl. Sanierungsmaßnahmen. Eine Woche nach Abschluss dieser Sanierungsmaßnahmen müssen dann „Nachuntersuchungen“ genommen werden, welche im Umfang den einer „weitergehenden Untersuchung“ entsprechen.

     

    • Muss auch das Kaltwasser regelmäßig überprüft werden?
      1. Hinsichtlich Legionellen gibt es keine regelmäßige Untersuchungspflicht für Legionellen.
      2. Sofern bei einer orientierenden Untersuchung Überschreitungen festgestellt werden, muss der Kaltwasserzulauf zum Warmwasseraufbereiter auch mit untersucht werden.
      3. Wenn eine unsachgemäße Erwärmung des Kaltwassers (z.B. durch fehlende oder schlecht Isolierung, gemeinsame Verlegung mit Warmwasserleitung etc.) zu befürchten ist, muss auch hier das Kaltwasser überprüft werden.
      4. Sollten in der Trinkwasseranlage Bauteile/Anlagen zur Enthärtung, Stabilisierung o.ä. eingesetzt worden sein, müssen die veränderbaren Parameter jährlich überprüft werden, ob diese noch den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen.
      5. Bei Auffälligkeiten wie Geruchs-, Geschmacksveränderungen oder Verfärbungen (braun, gelblich, grünlich) muss das Trinkwassersystem vom Betreiber überprüft werden, da diese Merkmale gegen die Trinkwasserverordnung verstoßen.

     

    • Wer trägt die Kosten für eine Legionellenuntersuchung?
      1. Die Kosten der orientierenden Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen sind vom Grundsatz her für jeden vermieteten Wohnraum umlegbar. Es handelt sich dabei um umlagefähige Betriebskosten, nämlich Kosten der Wassererwärmung nach § 8 Abs. 2 der HeizkostenV in Verbindung mit § 2 Nr. 4a BetrKV.
      2. Sofern allerdings ein Legionellenbefall in der Anlage vorliegt, handelt es sich dann um einen Mangel der Mietsache. Die Kosten hierfür sind vom Vermieter zu tragen und somit nicht umlagefähig.

     

    • Wie kann ich mich nach einer festgestellten Kontamination durch Legionellen schützen?  
      1. Siehe dazu Schreiben vom Referat für Gesundheit und Umwelt der LH München (RGU): => Einsatz endständiger Sterilfilter: Die Möglichkeit des individuellen Selbstschutzes durch Anbringung endständiger Sterilfilter muss in der Nutzerinformation thematisiert werden. Bei anhaltender Legionellenkontamination sollten die Hinweise zum Schutz der Nutzer daher auch Aussagen zur Verwendung von Sterilfiltern und gegebenenfalls zu deren Bereitstellung durch den UsI enthalten. Im Falle einer extrem hohen Legionellenkontamination (mehr als 10.000 KBE/100 ml) ist die Verwendung von Sterilfiltern oder zumindest die Aussprache von Nutzungseinschränkungen beispielsweise im Sinne eines „Duschverbotes“ obligatorisch. Bei höherem individuellem Risiko erlaubt nur der unverzügliche Einsatz endständiger Sterilfilter an aerosolbildenden Zapfstellen eine uneingeschränkte Folgenutzung des Trinkwassers (warm/kalt). Dies gilt auch bei Konzentrationen unterhalb einer extrem hohen Legionellenkontamination

     

    • Wie müssen Ergebnisse der Legionellenuntersuchung bekannt gemacht werden?
      1. §45 Trinkwasserverordnung: In diesem Paragraphen finden Sie sämtlich Hinweise zu Ihrer Informationspflicht hinsichtlich den Ergebnissen der Legionellenuntersuchung.

     

    • Kann man die Warmwasseranlage nicht einfach mit 80°C laufen lassen?
      1. Hier muss man ganz deutlich „NEIN“ sagen. Diese Temperaturen wären zwar ideal, um Legionellen abzutöten, die Leitungsteile sind aber nicht für eine so hohe Temperatur auf Dauer ausgelegt. Die technischen Regelwerke schreiben eine Mindesttemperatur von 60°C für Großanlagen am Boilerausgang vor.  Diese Vorgabe sollte nicht unterschritten, aber auch nur zu Zwecken einer thermischen Spülung kurzfristig überschritten werden. Hohe Temperaturen bewirken vor allem in Kupferleitungen eine verstärkte Korrosion. Um hier schwerwiegende Defekte an Ihrem Leitungssystem zu vermeiden, sollten Sie möglichst genau auf die Einhaltung der 60°C achten. Wesentlich wichtiger als die höheren Temperaturen ist aber die vorgeschriebene Nutzung (= regelmäßige Spülung) sämtlicher Entnahmestellen für Trinkwasser. Dadurch können Sie langfristig eine Kontamination mit Keimen minimieren.

     

    • Warum schließen Sie manchmal die Eckventile bzw. die Zuleitungen für das Kaltwasser?
      1. Die Empfehlung des Umweltbundesamtes schreibt ganz eindeutig vor, bei Einhebelmischarmaturen, die Zuleitung vom Kaltwasser zu schließen. Bei diesen Armaturen kann eine sogenannte Zwangsbeimischung von Kaltwasser bei der Probenahme nicht zu 100% ausgeschlossen werden. Dies kann nur durch das Schließen der Kaltwasserzuleitung sichergestellt werden. Sofern Eckventile zugänglich und auch gängig sind, werden diese dementsprechend vor der Probenahme geschlossen.

     

    • Wie lassen sich Kontaminationen mit Legionellen in der Hausinstallation vermeiden?
      1. Wichtig ist hier zu wissen, dass unser Trinkwasser nicht steril ist und somit immer mal wieder Keime wie Legionellen durch das Leitungssystem gespült werden.
      2. Legionellen vermehren sich vor allem in Bereichen von
        1. „angenehmen“ Temperaturen (25 bis 50°C)
        2. Wenig Durchströmung / erhöhte Stagnation
      3.  Hohem Nährstoffangebot (z.B. frische Kunststoffleitungen; Reste abgetöteter Bakterien)
      4. rauen Oberflächen oder Biofilm
      5. achten Sie immer auf die Warmwassertemperatur – Boilerausgang mindestens 60°C und Zirkulationsrücklauf sollte bei etwa 55°C liegen. Hier finden wir die häufigsten Fehler.
      6. Sämtliche Zapfstellen an einer Trinkwasseranlage sollten regelmäßig gespült Dies gilt sowohl für Warm- wie auch Kaltwasser. Definitionsgemäß findet sich nach 72 h Nichtnutzung kein Trinkwasser mehr an der betroffenen Zapfstelle. Achten Sie hier vor allem auch auf „abgelegene“ Stellen wie Gäste-WCs oder Gartenhähne wie auch Abstellräume im Keller mit Waschbecken. Ungenutzte Stellen sind meist Kontaminationsquellen für Ihre Anlage.
      7. Regelmäßige Entleerung / „Entschlammung“ des Warmwasserspeichers
      8. Rückbau von ungenutzten Leitungen. Lassen Sie keine längeren Stichleitungen an Ihrem System, welche nicht mehr gespült werden können.
      9. Regelmäßige Spülung bzw. Austausch des Hauswassereingang-Filters

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