Probenahme
Oftmals sind wir mit dem Vorurteil konfrontiert „Probenahme ist doch nur Hahn aufdrehen und Wasser in einen Becher laufen lassen. Das kann doch jeder!“ Und zum Teil stimmt diese Behauptung ja auch. Allerdings gibt es vor diesem Schritt sehr viele Normen, Vorschriften, Empfehlungen oder auch Gesetzte zu beachten, sofern man eine zulässige Probenahme nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchführen will. Um nur ein paar Vorgaben aufzulisten, seien die Trinkwasserverordnung, Empfehlungen des Umweltbundesamtes, regelmäßige Schulungen, Überwachung durch Aufsichtsbehörde und auch eine vollumfängliche Einbindung in ein Qualitätsmanagementsystems eines akkreditierten Labors genannt.
Für mikrobiologische Untersuchungen wie beispielsweise Legionellenprüfungen sind die Techniken der Probenahme in der DIN EN ISO 19458 und im DVGW-Arbeitsblatt W 551 definiert.
Danach werden verschiedene Untersuchungsziele bzw. Untersuchungszwecke unterschieden:
- Mit Zweck a) wird das Wasser in der Hauptleitung, also das Wasser des Versorgers beurteilt – daher muss das Wasser vor dem Befüllen des Probenahmegefäßes lange ablaufen.
- Mit Zweck b) wird das Wasser in der Hausinstallation geprüft bzw. kontrolliert, ob grundsätzlich an den einzelnen Entnahmearmaturen Trinkwasser abgegeben wird. Da außen am Perlator häufig Bakterien haften, wird er zur Probenahme entfernt und der Auslassbereich der Armatur desinfiziert. Die Ablaufmenge vor Befüllen des Probenahmegefäßes ist gering.
- Bei Zweck c) wird das Wasser so entnommen, wie es aus der Armatur kommt und Sie es als Verbraucher machen. In diesem Fall dann mit Perlator, ohne Desinfektion und ohne Wasser ablaufen zu lassen.
Die Vorgaben zur Probenahme von Schwermetallen sind in der DIN EN ISO 5667 sowie in der Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Beurteilung der Trinkwasserqualität in den Parametern Blei, Kupfer und Nickel vom 18.12.2018 niedergelegt. Hier wird unterschieden
- Die Zufallsstichprobe, auch „Z-Probe“. Sie wird ohne vorheriges Ablaufen des Trinkwassers untersucht. Diese findet häufig Anwendung bei Verfärbungen des Trinkwassers oder auch bei Geschmacksbeeinträchtigungen.
- Bei der genaueren, aber auch aufwändigeren gestaffelten Stagnationsprobe wird das Wasser zunächst bis zur Temperaturkonstanz abgelassen und dann aus dem fließenden Strahl entnommen (die „S0-Probe“ gibt die Qualität des Versorgungswasser wieder). Nach einer Stagnationszeit von 4 oder 2 Stunden werden ohne Ablaufen direkt nacheinander 2 weitere Proben entnommen (die S1-Probe misst Schwermetallanreicherungen aus der Entnahmearmatur, die S2-Probe erfasst den Einfluss des Netzes).
Vor-Ort-Parameter
Der pH-Wert ist eine wichtige Größe für verschiedene Prozesse. Insbesondere biologische Abläufe sind vom pH-Wert abhängig. Aber auch Löslichkeit von anorganischen Stoffen und Ausfällung (z. B. Flockung bei der Wasseraufbereitung) werden durch den pH-Wert beeinflusst. Auch für die korrosionschemische Beurteilung von Wasser und Abwasser ist der pH-Wert eine wesentliche Messgröße. Da sich der pH-Wert auf dem Transport verändern kann, muss dieser in der Regel zwingend vor Ort durch geschultes Personal mit geeigneten Messgeräten bestimmt werden.
Die Kenntnis der elektrischen Leitfähigkeit eines Wassers ermöglicht u.a. Rückschlüsse auf dessen Gesamt-Mineralstoffgehalt, insofern ist sie auch ein wichtiger Summenparameter für gelöste, dissoziierte Stoffe (Elektrolyte). Zugleich kann sie dazu dienen, bei Wässern gleicher Herkunft durch regelmäßige Kontrollen Änderungen im Elektrolytgehalt zu erkennen. Für die korrekte Bestimmung der Leitfähigkeit sind auch geeignete Messgeräte zu verwenden.
Pflichtuntersuchungen, also Untersuchungen, die auch rechtlichen Bestand haben sollen, sind nach diesen „anerkannten Regeln der Technik“ durchzuführen. Sie haben nur Gültigkeit, wenn die Probenahmen durch zertifizierte und vollständig in das Qualitätsmanagementsystems eines akkreditierten Labors eingebundene Probenehmer erfolgt und die Auswertung ebenfalls in einem akkreditierten Labor durchgeführt wird. Abhängig vom Untersuchungsauftrag bzw. Verwendungszweck variiert auch die Häufigkeit der Probenahme. Hier gilt es immer die rechtlichen sowie die Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten.
Bei freiwilligen „Eigenkontrollen“ oder Probenahmen mit dem Zweck, Schäden in der Anlagentechnik aufzudecken, kann hingegen nach eigenem Ermessen verfahren werden.
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