Obligatorische Trinkwasserversorgung



    Die Trinkwasserverordnung und die ihr beigeordneten Regelwerke sehen umfangreiche Prüfpflichten für verschiedene Gebäude, Nutzungsformen und Anwendungen vor. Die Detailvorgaben wechseln häufig und sind in den verschiedensten Normen und Regelwerken mit Rechtscharakter abgelegt.

    Die Gesundheitsämter sind zuständig für die Überwachung und Einhaltung der Trinkwasserverordnung und der beigeordneten Regelwerke. Bei wiederholtem Verstoß gegen Vorgaben, können sie die Betreiber mit empfindlichen Bußgeldern belegen. In der Praxis sind die Mitarbeiter der verschiedenen Gesundheitsämter allerdings (noch?) nicht in jedem Fall ausreichend geschult, um in sämtlichen Belangen korrekt Auskunft erteilen zu können.

    Zum Ärgernis von Betreibern, Probenehmern und Laboren verfahren einzelnen Ämter bei Grenzwertverletzungen zudem sehr unterschiedlich. Werden etwa bei orientierenden Legionellenuntersuchungen erhöhte Keimzahlen festgestellt, so hat die Stadt München andere Prüfpflichten, Prüfzeiträume und Handlungsanforderungen als der Landkreis München, Ulm andere als Ludwigsburg. Da es hier noch keinen einheitlichen Fahrplan bzw. Vorgabe für die Gesundheitsämter gibt, müssen/dürfen diese noch einige Entscheidungen nach Ihrem Wissen und Informationsstand selber treffen. Deswegen raten wir auch jedem Kunden immer zum engen Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt, um hier Probleme und damit Kosten zu vermeiden.

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